Formular Gewerbeanmeldung

Formular-Gewerbeanmeldung

Formular-GewerbeanmeldungFür die Neueröffnung eines selbstständigen Gewerbebetriebes mit festem Betriebssitz, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn der Betriebssitz von einem Bundesland in ein anderes verlegt oder wenn die Rechtsform geändert wird. Diese erfordert sowohl eine Gewerbeabmeldung (Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) erfolgen. Je nach Bundesland gibt es Unterschiede, bei welcher Stelle die Gewerbeanmeldung erfolgt. Dies kann die IHK, die Handwerkskammer oder die Gemeinde sein.

Die Gewerbeanmeldung wird bei Einzelgewerben durch den Gewerbetreibenden vorgenommen, bei Personengesellschaften – wie GbR, OHG und KG – durch die geschäftsführenden Gesellschafter und bei juristischen Personen durch die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer oder Vorstand).

Das Formular zur Gewerbeanmeldung beginnt mit dem Eintrag des Namens des Gewerbes inklusive der Rechtsform. Gegebenenfalls erfolgt auch eine Angabe zum Registereintrag. Wobei bei Einzelunternehmen nicht zwangsläufig eine Eintragung in ein Register notwendig ist. Gegebenenfalls sind weitere Gesellschafter zu benennen. In den folgenden Feldern des Formulars müssen Angaben zur Person sowie zum Betrieb gemacht werden.

Angaben zur Person

Zwingend erforderlich sind die Angaben zu Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie einer privaten Adresse. Bei Personengesellschaften ist ein Formular für jeden geschäftsführenden Gesellschafter auszufüllen. Im Falle einer juristischen Person ist in den Feldern der gesetzlichen Vertreter anzugeben. Bei mehreren gesetzlichen Vertretern werden diese auf einem Beiblatt angegeben.

Angaben zum Betrieb

Gewerbeformular: Gewerbe-Anmeldung, Gewerbe-Ummeldung, Gewerbe-Abmeldung und die notwendigen FormulareIn den Angaben zum Betrieb erfolgt der Eintrag über die Anzahl der geschäftsführenden Gesellschafter (Personengesellschaften) oder über die Anzahl der gesetzlichen Vertreter (juristische Personen). In den folgenden Feldern wird die Betriebstätte näher beschrieben. Dies umfasst auch eine Beschreibung der angemeldeten Tätigkeit. Hier müssen alle Tätigkeiten aufgeführt werden, die ausgeübt werden beziehungsweise ausgeübt werden sollen. Dafür kann ein Beiblatt verwendet werden. Weiterhin kann angegeben werden, ob die Tätigkeit als Nebenerwerb ausgeführt wird. Durch ankreuzen ist sowohl die Branche des Gewerbes näher zu bestimmen als auch die Art des Gewerbes (beispielsweise Haupt- oder Zweigniederlassung).

Für einzelne Gewerbe gibt es besondere Voraussetzungen, da für die Gewerbeausübung die Befähigung – zum Beispiel durch einen Meistertitel – nachgewiesen werden muss. So benötigen beispielsweise zulassungspflichtige Handwerksberufe, Pflegedienste, Taxi- oder Güterbeförderungsgewerbe eine Erlaubnis durch die Behörde. Für Handwerksbetriebe ist anzugeben, ob eine Handwerkskarte vorliegt. Ausländische Existenzgründer müssen schließlich Angaben zur Aufenthaltsgenehmigung machen.

Weitere Unterlagen zur Gewerbeanmeldung

Nebengewerbe, Einzelunternehmer, AnmeldungFür die Gewerbeanmeldung sind neben dem Formular „Gewerbeanmeldung“ weitere Unterlagen erforderlich. Dies sind der Personalausweis und ein aktueller Handelsregisterauszug. Bei in Gründung befindlichen juristischen Personen ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung ausreichend. Diese benötigen außerdem die Zustimmungserklärung(en) der Gesellschafter. Für Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten ist außerdem das Beiblatt „Vertretungsberechtigte“ notwendig.

Damit die Anmeldung ohne zeitliche Verzögerungen erfolgen kann, sollten die Angaben zur Gewerbeanmeldung sorgfältig und wahrheitsgetreu erfolgen. Im Zweifelsfall ist eine professionelle Beratung bei der bei der Industrie- und Handelskammer oder bei Gründungsberatern empfehlenswert.

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