Brutto

Brutto und Netto im Unternehmerlexikon

Brutto und Netto im UnternehmerlexikonDas Wort brutto ist im allgemeinen Sprachgebrauch so gängig wie bekannt. Jeder Arbeitnehmer kennt den Wahlslogan der FDP: Mehr Netto vom Brutto. Brutto als Begriff steht im weitesten Sinne für das Ganze oder die Gesamtheit. Die ursprüngliche Herkunft des Wortes brutto wird vom lateinischen Begriff brutus abgeleitet, zu Deutsch: stumpf oder auch schwerfällig. Mit der heutigen vielfältigen Bedeutung von brutto hat das nur wenig gemeinsam. Im Unternehmerlexikon wollen wir die Bedeutung des Begriffs Brutto in unterschiedlichen Handlungszenarien erläutern. Die folgenden Ausführungen zeigen, wie unterschiedlich und vielfältig das Wort brutto im täglichen Sprachgebrauch genutzt wird.

Brutto als erste, netto als letzte Zahl auf der Gehaltsabrechnung

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist der Begriff „Brutto“ von Bedeutung. Der Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern einen monatlichen Bruttoverdienst. Für ihn ist diese Summe, zuzüglich eventueller Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Ausgabe die ihn der Arbeitnehmer kostet. Der Arbeitnehmer erhält auf seiner Lohnabrechnung jedoch einen ganz anderen Betrag. Sein Bruttoverdienst reduziert sich um diverse Abzugsposten. Der Betrag den der Arbeitnehmer letztlich ausgezahlt bekommt, wird als Nettogehalt oder kurz „Netto“ bezeichnet. Zu den Abzügen eines Arbeitnehmers gehören die Bereiche Steuern und Sozialversicherung. Die üblichen Steuern umfassen die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Unter dem Punkt Sozialversicherung werden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- sowie Arbeitslosenversicherungsbeitrag subsumiert. Je höher diese Abzüge in ihrer Gesamtheit sind, desto weniger Netto bleibt dem Arbeitnehmer von seinem Brutto übrig. Die Brutto-Netto-Rechnung fällt bei jedem Einzelnen individuell aus. Sie hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • Persönlicher Steuersatz: je höher das Gesamteinkommen des Arbeitnehmers ist, desto mehr Einkommensteuer muss dieser entrichten.
  • Steuerklasse: Arbeitnehmer werden in sechs verschiedene Steuerklassen eingeordnet. Dem Mitarbeiter verbleibt entsprechend mehr oder weniger Nettoeinkommen übrig , je nachdem welcher Steuerklasse er mit seinem Familienstand zugeordnet wird.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte. Unterschiede gibt es hier z.B. in der Höhe des Krankenkassenbeitrags.

Bruttopreis beim (Material-)Einkauf

Brutto und Netto, Netto = Bereinigter Betrag, z.B. bei ArbeitnehmerlohnBrutto und netto werden im Alltag bei jedem Kauf auf der Rechnung ausgewiesen. Die Differenz zwischen beiden ist die Mehrwertsteuer (siehe auch Artikel zur Mehrwertsteuerberechnung). Der Bürger als Endverbraucher zahlt für jedes Produkt, für jede Ware und jede Dienstleistung die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer. Die beträgt entweder sieben oder neunzehn Prozent. Der Kaufmann oder Dienstleister als Zahlungsempfänger führt diese Mehrwertsteuer an sein örtlich zuständiges Betriebsfinanzamt ab. Der Kunde im Geschäft kennt nur die Bruttosummen. Bei einem sogenannten Leistungsaustausch zwischen Unternehmen ist die Situation anders. Der gewerbliche Unternehmer zahlt die in der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer und erhält sie im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung, spätestens bei der endgültigen Umsatzsteuererklärung, von seinem Betriebsfinanzamt erstattet. Für ihn gilt der Nettobetrag, das heißt die um die ausgewiesene Mehrwertsteuer reduzierte Rechnungssumme. Das bedeutet eine Ausgabeneinsparung von sieben oder neunzehn Prozent des Bruttorechnungsbetrages. Das ist die Summe, die der Bürger als Endverbraucher bezahlt.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind gemeinnützige Vereine und Verbände mehrwertsteuerbefreit. Sie sind in diesem Sinne wie Endverbraucher gestellt. Dass von dieser Situation der Bürger mit Euro und Cent profitieren kann, wird an folgendem Beispiel deutlich. Das Essen auf Rädern ist aus steuerlicher Sicht ein Leistungsaustausch. Wenn diese Verpflegung von kommerziellen Unternehmen angeboten wird, dann errechnet sich der vom Empfänger zu zahlende Bruttopreis aus dem Nettopreis zuzüglich der Mehrwertsteuer. Wird dieselbe Leistung von einem gemeinnützigen Träger angeboten, ist der in der Regel, wie es heißt, von der Mehrwertsteuer befreit. Hier ist der Bruttopreis derselbe wie die Nettosumme, also ohne die Mehrwertsteuer. Der Bürger als Endverbraucher spart bei seiner täglichen Verpflegung auf Rädern die Summe der Mehrwertsteuer des einen Anbieters, oder er kann sich ein anderes, dementsprechend teureres Essen auf Rädern leisten. Diese Situation kann sich immer dann ergeben, wenn kommerzielle und gemeinnützige Unternehmen dieselbe Leistung anbieten. Den Vorteil hat der Endverbraucher. Für ihn ist es durchaus lohnenswert, sich seinen Anbieter näher anzusehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch der Unternehmer in Bezug auf die Mehrwertsteuer wie ein Endverbraucher behandelt. Er kann sich, meistens als Existenzgründer, als Kleinunternehmer für oder gegen einen Vorsteuerabzug entscheiden. Entscheidet er sich dagegen, dann berechnet er seine Leistungen brutto für netto, also ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Er nimmt keine ein und führt keine ab. Auf der anderen Seite kann er keine gezahlte Mehrwertsteuer geltend machen. Seine Ausgaben sind brutto, also inklusive der Mehrwertsteuer. Damit erspart sich der Kleinunternehmer Kosten und Manpower für Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung. Diese Kleinunternehmerregelung nach $ 19 Umsatzsteuergesetz ist auf ein Jahreseinkommen von fünfzigtausend Euro sowie auf einen mehrjährigen Zeitraum begrenzt.

Brutto bei Gewichtsangaben

Brutto und netto sind auch beim täglichen Einkauf von Bedeutung. Bei vielen Produkten wird in Brutto- und Nettogewicht unterschieden. Die Differenz dazwischen ist die Tara, das Verpackungsgewicht einer Ware. Ein Zwischending ist die Einwaage als Gewicht des Inhalts einer abgepackten Ware, zum Beispiel einer Konservendose oder eines Glases. Hier wird ebenfalls, wenn auch etwas verfälschend, von brutto und netto gesprochen. Brutto ist in diesem Sinne das Gesamtgewicht, netto hingegen das Gewicht des Inhaltes, der als Ware angeboten und insofern auch gekauft wird. Je größer diese Differenz ist, umso ärgerlicher ist das für den Käufer. Der Preis für das Nettogewicht, der in dieser Hinsicht oft als Nettopreis bezeichnet wird, ist deutlich höher als der ausgewiesene Preis je hundert Gramm. Die Tara als Eigengewicht spielt bei Containern oder beim Müllverwerten eine mitentscheidende Rolle. Bei der Ankunft wird das Gesamtgewicht, das Bruttogewicht des Lkw, gewogen. Beim Verlassen wird das Fahrzeug erneut gewogen. Die Differenz zwischen beiden Wiegevorgängen ist die Tara. In diesem Fall ist es das Gewicht des Mülls, der auf der Deponie hinterlassen und berechnet wird. Der § 380 Handelsgesetzbuch, kurz HGB, gibt vor, wann und wie die Kaufpreisberechnung einer Ware nach dem Brutto-, dem Tara- oder dem Nettogewicht vorzunehmen ist.

Bruttogewinn im Unternehmen

Letztendlich erzielt das Unternehmen als Kapitalgesellschaft einen Bruttogewinn, das sogenannte Brutto. Es ist der Unternehmensgewinn vor Steuern und Abschreibungen, auch als Vorsteuergewinn bezeichnet. Diese Kennzahl ist ein Anhaltspunkt, sagt jedoch nicht allzu viel über den späteren Nettogewinn, also den Gewinn nach Steuern aus.

Vom Brutto hin zum Netto ist es in allen Fällen im wahrsten Sinne des Wortes ein weiter Weg. Vielfach bleibt netto deutlich weniger übrig, als das optisch hohe Brutto auf den ersten Blick vermuten lässt.

Lesen Sie ergänzend auch den Artikel Zusammenfassende Meldung oder den Artikel Kassenbuch im Lexikon.

2 Antworten auf „Brutto“

  1. Danke. Spannender Artikel. Habt ihr auch schon einen Lexikonartikel zum Thema ‚Netto‘ fertig gemacht? Wo finde ich diesen? Bye Bye, Markus!

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