Betriebsergebnis

Unternehmens-Bilanz, Betriebsergebnis

Unternehmens-Bilanz, BetriebsergebnisJeder Unternehmer und Existenzgründer kennt diese Situation – ein Fachgespräch mit dem Kundenbetreuer der Hausbank, mit privaten Investoren oder mit dem Steuerberater erfordert höchste Konzentration. Schließlich müssen die betriebswirtschaftlichen Zahlen des Unternehmens überzeugend präsentiert werden. Bei der Bewertung eines Unternehmens und seiner Wachstumschancen spielt das Betriebsergebnis eine entscheidende Rolle. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie (also nach welcher Formel / Berechnung)sich das Betriebsergebnis berechnet und was es dabei zu beachten gibt. Außerdem erklären wir Ihnen, welche Aussagekraft das Betriebsergebnis hat und zeigen ein Beispiel zur Betriebsergebnis-Berechnung auf.

Das Betriebsergebnis ist Bestandteil der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens und gibt Auskunft über seine produktive Stärke. Es lässt sich relativ leicht ermitteln. Betrachtet wird dabei stets eine Periode der wirtschaftlichen Tätigkeit, meist das Wirtschaftsjahr oder auch ein Teil davon, etwa das Quartal oder der Monat. Dabei resultiert das Betriebsergebnis stets aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit. Dieser Bereich wird manchmal auch als operatives Geschäft bezeichnet. Aus dem englischen Wirtschaftsraum ist der Begriff EBIT (Earnings before Interests and Taxes – also Erfolg vor Zinsen und Steuern) bekannt. Mit einem positiven Betriebsergebnis wird ein Gewinn erreicht, bei negativem Ergebnis spricht man von einem Verlust. Jeder Unternehmer ist bestrebt, ein gutes, positives Betriebsergebnis zu erreichen.

Berechnung des Betriebsergebnis

Bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses bleiben also alle nicht betrieblichen Sachverhalte unberücksichtigt. So fließen etwa bei einem Handelsunternehmen, dessen Geschäftszweck der Vertrieb von Sportgeräten ist, die Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung einer Betriebswohnung oder auch Zinserträge aus Finanzanlagen nicht in das Betriebsergebnis mit ein. In der Betriebswirtschaft können weitere Teilergebnisse ausgewiesen werden, wie zum Beispiel das Ergebnis der finanzwirtschaftlichen Tätigkeit (Erlöse aus Finanzanlagen abzüglich Aufwand) oder das Investitionsergebnis (Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen). Die Summe aller Teilergebnisse bildet dann das Gesamtergebnis, welches nach dem Jahresabschluss gemäß der Beschlüsse der Geschäftsführung an die Eigentümer verteilt werden kann. Gleichzeitig dient das Gesamtergebnis zur Berechnung der Steuerschuld des Unternehmens.

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit ist die Differenz der Betriebsumsätze und der dafür aufgewendeten Kosten. Dabei werden alle Beträge ohne Mehrwertsteuer berücksichtigt. Wenn ein Unternehmen nach dem Gesamtkostenverfahren, welches bei uns am meisten verbreitet ist, abrechnet, wird das Betriebsergebnis folgendermaßen (quasi nach folgender „Formel“) ermittelt:

Betriebsergebnis berechnet nach Gesamtkostenverfahren
Umsatzerlöse
zuzüglich / abzüglich Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
abzüglich Materialaufwand
abzüglich Personalaufwand
abzüglich Sonstiger Betriebsaufwand
abzüglich Planmäßige Abschreibungen

entspricht Betriebsergebnis

Der Umsatzerlös ist die Summe aller Verkaufsbeträge. Die Veränderungen des Inventurbestandes müssen bei der Ergebnisberechnung berücksichtigt werden, da nicht alle Einkäufe bzw. Verkäufe immer eindeutig der betreffenden Periode zugeordnet werden können. Der Materialaufwand wird oft mit dem Wareneinkauf gleichgesetzt. Dazu gehören auch Fremdleistungen, die von dritten Firmen zugekauft werden. Der Personalaufwand setzt sich aus den Löhnen und Gehältern der Mitarbeiter sowie den notwendigen Sozialaufwendungen zusammen. Bei einer GmbH zählt auch die Vergütung des angestellten Geschäftsführers dazu. Dagegen dürfen die privaten Entnahmen eines Einzelunternehmers keinesfalls zu den Personalkosten gerechnet werden. Unter dem Posten „sonstiger Betriebsaufwand“ werden alle Kosten zusammengefasst, die weder Personal- noch Materialaufwand sind, aber für die Erzielung des Umsatzes notwendig waren. Solche typischen Kosten sind die Aufwendungen für den Steuerberater, die Büromittel, Porto, Benzin für die Fahrzeuge und Werbungskosten. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen und auch auf das Umlaufvermögen mindern ebenfalls den Gewinn des Unternehmens.

Beispiel, Berechnung Betriebsergebnis

Die Berechnung des Betriebsergebnisses eines Malerbetriebes aus dem Handwerk könnte so aussehen:

Beispielhaft wird das Betriebsergebnis für einen mittelständischen Malerbetrieb ermittelt. Im Laufe des Jahres sind 345.000 Euro Erlöse aus Aufträgen gefloßen, der Materialbestand hat sich um 5000 Euro erhöht, es lagen 157.500 € Personalkosten, 105.000 € Materialkosten und 35.000 € an sonstigen Betriebsaufwendungen vor. Hier das Rechenschema für das Betriebsergebnis:

Erlöse aller Aufträge des Jahres 345.000 €
+ Erhöhung des Inventurbestandes an Farben und Lacken 5.000 €
= Zwischensumme 350.000 € 100 %
– Materialkosten 105.000 € 30 %
– Personalkosten 157.500 € 45 %
– sonstiger Betriebsaufwand 35.000 € 10 %
– planmäßige Abschreibung auf Werkzeuge, Geräte, Fahrzeuge, 17.500 € 5 %
= Betriebsergebnis 35.000 € 10 %

Betriebsergebnis steigtIn einer Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung können einzelne Punkte aus der Berechnung mit den branchentypischen Kennziffern verglichen werden (siehe zu diesem Thema den Artikel Benchmarking in unserem Lexikon). Diese sind für jeden Unternehmer über seinen Steuerberater oder auch über seine Hausbank erhältlich (auch interessant ist in diesem Zusammenhang der Artikel BWA zur betriebswirtschaftlichen Auswertung ). Interessant wird jedoch vor allem die Betrachtung des Betriebsergebnisses. Ein Verlust über mehrere Perioden kann den wirtschaftlichen Untergang des Betriebes zur Folge haben. Ein ausgewiesener Gewinn wird dagegen verwendet, um Steuern und Zinsen zu zahlen, um Kredite zu tilgen und weitere Investitionen (siehe Artikel Investment im Lexikon) zu tätigen. Bei Einzelunternehmen ermöglicht nur der Gewinn die privaten Entnahmen des Inhabers.

Das jährliche Betriebsergebnis kann durch den Unternehmer aktiv gestaltet werden, wenn er seine Umsätze und vor allem seine Kosten gut im Griff hat. Das gilt nicht nur für das laufende Jahr, auch zum Jahresende können noch gezielte Maßnahmen ergriffen werden. So können mit Rücksicht auf die Steuerbelastung zum Beispiel Investitionen vorgezogen werden, um die Abschreibungen zu erhöhen, oder auch Wareneinkäufe zurückgestellt werden, um einen niedrigen Inventurbestand auszuweisen.

Ergänzend zu diesem Artikel empfehlen wir Ihnen im Lexikon die Artikel zur EÜR , zum HGB und zur Bilanz.

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