Abschreibung

Abschreibung - kurz auch AfA, hier: Restbuchwert

Abschreibung - kurz auch AfA, hier: RestbuchwertIn fast jedem Betrieb sind materielle Güter wie Maschinen oder Fabrikhallen und immaterielle Vermögenswerte wie Patente oder Lizenzen vorhanden. Das betreffende Unternehmen muss deren Wert stets in den Bilanzen vermerken. Für eine ordnungsgemäße Darstellung und um die anfallenden Steuern zu berechnen, ist es von großer Bedeutung, dass das Betriebsvermögen stets richtig berechnet wird. Ein wichtiges Element dieser Berechnung stellt die Abschreibung dar. Man spricht hier auch von AfA (kurz Abschreibung für Abnutzung), diese ist immer dann möglich, wenn ein bestimmter Teil des Vermögens im entsprechenden Berechnungszeitraum an Wert verloren hat. Dieser Wert hat zum einen eine Bedeutung für die korrekte Buchhaltung, zum anderen ist er jedoch auch sehr wichtig, um die Steuerlast zu reduzieren.

Die technischen Gründe für die Abschreibung

Wenn ein Unternehmen eine neue Maschine kauft, steigt in diesem Moment das Betriebsvermögen (siehe ergänzend auch Artikel Wirtschaftsgut im Lexikon ; das Betriebsvermögen setzt sich aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen zusammen). Allerdings hat jede Fertigungsanlage nur eine bestimmte Lebensdauer. Dies hat zur Folge, dass sie stets an Wert verliert. Diese Wertminderung wird in vielen Fällen durch technische Details vorgegeben. Da bei der Fertigung stets ein gewisser Verschleiß auftritt, ist die entsprechende Maschine nach einiger Zeit nicht mehr verwendbar. Ähnliches gilt auch für immaterielle Güter wie Patente. Hier spielt in erster Linie die gesetzlich festgelegte Laufzeit eine entscheidende Rolle. Die Wertverluste, die aus der Abnutzung entstehen, können in einem Unternehmen als Abschreibung geltend gemacht werden. In diesem Fall ergibt sich die Höhe der Abschreibung aus den Herstellungs- oder Anschaffungskosten und der voraussichtlichen Dauer der betrieblichen Nutzung. Falls vorhanden muss auch der Restbuchwert berücksichtigt werden.

Wirtschaftliche Gründe für die Abschreibung

Neben der natürlichen Alterung und dem Verschleiß gibt es auch wirtschaftliche Gründe für die Abschreibung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Arbeitsgerät durch technische Neuerungen nicht mehr einsatzfähig ist. Wenn beispielsweise die damit hergestellten Produkte nicht mehr nachgefragt werden, weil durch eine technische Neuerung eine hochwertigere Alternative auf dem Markt ist, hat die Anlage keinen Nutzen mehr. Dies beendet ebenfalls den Einsatz der Maschine, auch wenn sie aus technischer Sicht noch funktionsfähig wäre. Ähnliches gilt auch für Patente. Diese werden weitestgehend wertlos, wenn sie technisch überholt sind, da sich die entsprechenden Produkte kaum mehr verkaufen lassen. Neben dem technischen Fortschritt gibt es allerdings noch weitere Gründe für Nachfrageschwankungen, die zu Abschreibungen führen können. Schließlich kann es auch vorkommen, dass Fehlinvestitionen und Ineffizienz dafür verantwortlich sind, dass die entsprechende Fertigungsanlage keinen reellen Wert mehr für das Unternehmen hat. Auch in diesem Fall ist es möglich, eine entsprechende Abschreibung vorzunehmen.

Katastrophenverschleiß

Neben der gewöhnlichen Abnutzung, die bei der Verwendung des Betriebsvermögens ständig auftritt, gibt es noch den sogenannten Katastrophenverschleiß. Diese Methode kommt immer dann zum Einsatz, wenn das Betriebsvermögen durch ein nicht vorhergesehenes Ereignis gemindert wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei einem Brand oder bei einem Unfall die Ausrüstung beschädigt wird. In diesem Fall ist es möglich, den gesamten Restwert der zerstörten Anlagen abzuschreiben.

Die buchhalterische Bedeutung der Abschreibungen

Die Abschreibungen sind für eine korrekte Buchhaltung in einem Unternehmen von großer Bedeutung. Auf diese Weise ist es möglich, den Wert der Produktionsgüter so genau wie möglich zu berechnen. Die Abschreibungen sind jedoch auch sehr wichtig, um die Preise der gefertigten Produkte festzulegen. Dies liegt daran, dass die Wertminderung der Fertigungsanlagen ebenfalls zu den Produktionskosten hinzuzuzählen ist. Je höher diese sind, desto teurer ist die Fertigung. Aus diesem Grund haben die Abschreibungen einen hohen Einfluss auf die Preiskalkulation.

Die steuerlichen Auswirkungen der Abschreibungen

Die Abschreibungen sind von großer Bedeutung, um die fälligen Steuern für einen Konzern zu berechnen. Da dieser Punkt stets auf den Unternehmensgewinn (siehe Artikel Gewinn im Lexikon) angerechnet wird, senken hohe Abschreibungen den Gesamtgewinn. Wenn ein Unternehmen beispielsweise in eine neue Produktionsanlage investiert (siehe Artikel Investment im Lexikon) hat, die letzten Endes jedoch nicht wirtschaftlich arbeitet, kann es diese Ausgaben als Abschreibungen verbuchen. Dies führt dazu, dass sich dadurch auch die Steuerlast reduziert. Aus diesem Grund gibt es strenge gesetzliche Regeln, in welcher Form die Buchhalter die Abschreibungen vornehmen müssen.

Die Berechnung der Abschreibungen

Abschreibung - kurz auch AfA, hier: RestbuchwertUm die Höhe der Abschreibungen festzulegen, ist es wichtig, zum einen die Anschaffungskosten und zum anderen den zu erwartenden Restwert des entsprechenden Gegenstandes festzulegen. Außerdem ist es notwendig, die voraussichtliche Nutzungsdauer zu ermitteln. Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Das Unternehmen kann wählen, ob es die lineare oder die degressive Abschreibungsform wählt. Im ersten Fall bildet es die Differenz aus den Anschaffungskosten und dem voraussichtlichen Restwert und teilt diesen durch die voraussichtliche Nutzungszeit. So fallen während der gesamten Nutzungsdauer in einer bestimmten Zeiteinheit stets die gleichen Abschreibungen an. Die zweite Alternative besteht darin, eine degressive Abschreibung vorzunehmen. Dies entspricht in der Praxis fast immer deutlich besser dem reellen Wertverfall. Dabei wird angenommen, dass die Wertminderung bei einer Fertigungsanlage oder bei anderen Gütern direkt nach der Anschaffung am höchsten ist. Daher fallen im ersten Berechnungszeitraum auch die höchsten Abschreibungen an. Der Wert vermindert sich daraufhin immer mehr und wenn das fragliche Objekt seinen Lebenszyklus beendet hat, sind die Abschreibungen nur noch sehr gering. Hierbei gibt es noch einige weitere feine Unterscheidungen, die hier jedoch nicht detailliert erklärt werden können. In seltenen Fällen kommt auch eine progressive Abschreibung zum Einsatz, bei der der Betrag sich zum Ende der Nutzungsperiode immer stärker erhöht.

Beginn und Ende der Abschreibungen

Die Abschreibungen müssen stets zum Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft des Geräts vorgenommen werden. Dies bezieht sich dabei auf den Kauf oder die Lieferung der entsprechenden Maschine. Wann sie tatsächlich ihre Arbeit aufnimmt, ist dabei unerheblich. Die Abschreibungen werden stets monatlich berechnet. Grundsätzlich sind die Abschreibungen so lange vorzunehmen, wie die entsprechende Fertigungsanlage im Betrieb verbleibt. Wenn sie vor der planmäßigen Nutzungsdauer verkauft oder ausgemustert wird, ist es notwendig, die Berechnungen entsprechend des Restwertes neu vorzunehmen und die Abschreibungen dementsprechend anzupassen. Sollte der Wertverfall in diesem Zeitraum größer als geplant gewesen sein, ist eine außerplanmäßige Abschreibung möglich. Bei einem geringeren Verlust muss das Unternehmen eine Zuschreibung vornehmen. Am Ende des vorgesehenen Zeitraums für die Abschreibung hat das entsprechende Gut einen Wert von 0 Euro und wird auf diese Weise in den Büchern festgehalten. Sollten die Nutzung über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt werden, ist dies ebenfalls möglich. Damit dabei ein reeller Wert in den Büchern auftaucht, schreiben die Buchhalter den entsprechenden Anlagen in der Regel einen Restwert von einem Euro zu.

Abschreibungen und GWG

Wirtschaftsgüter, die in der Anschaffung sehr günstig sind (siehe hierzu auch Artikel GWG im Lexikon), sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter unterliegen nicht den Abschreibungsregeln. Sie können im ersten Jahr vollständig abgeschrieben werden.

Ergänzend zu diesem Artikel empfehlen wir Ihnen auch die Artikel Kalkulatorische Abschreibung , Gemeinkosten , Cashflow , Gewinn- und Verlustrechnung , sowie die Beiträge zur EÜR und zur BWA.

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